1936. Stalinische Verfassung und Wahlen zum Obersten Sowjet

Im Dezember 1936 wurde eine neue sowjetische Verfassung, die sogenannte "Verfassung des siegreichen Sozialismus", verabschiedet. Obwohl die Verfassung eine Reihe von - formalrechtlich gesehen - scheinbar demokratischen Grundprinzipien verkündete, war die soziale Realität der 30er Jahre in nahezu allen Punkten von der juristischen Theorie meilenweit entfernt. Im Land herrschte umfassende politische Willkür, die in der Terrorherrschaft Stalins und seiner Sicherheitsorgane kulminierte.
Dennoch wurde die Verfassung als eine bedeutende "Errungenschaft" des sowjetischen Staates gefeiert. An diesem Medienkonzert hatte das Plakat maßgeblichen Anteil, denn die Kernpunkte der Verfassung wurden in eigens aufgelegten Plakatserien landesweit propagiert, dazu noch in vielen Sprachen der unterschiedlichen Völkerschaften der UdSSR. Mit gleichbleibender Graphik und jeweils sprachspezifischen Losungen wurde z.B. auf das Recht auf Erholung, Arbeit und Versorgung hingewiesen. Die neue Verfassung wurde damit zur juristischen Kodifizierung des "glücklichsten aller Länder" stilisiert; ihre Paragraphen gerieten zum Inbegriff von Fortschritt und sozialer Gerechtigkeit.
In der neuen Verfassung wurden die "Sowjets der Arbeiterdeputierten" zur politischen Basis, das "sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln" zur ökonomischen Grundlage der UdSSR erklärt. Deklariert wurden auch Gewissensfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit des Wortes und Versammlungsfreiheit. Außerdem wurden neue Bürgerrechte formuliert - das Recht auf Arbeit, Erholung, auf mittlere Schulbildung wie auch das Recht auf Unantastbarkeit der Person und des Lebens. Die Veränderungen betrafen auch das Wahlsystem: es wurde eine allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl festgeschrieben.
Im Laufe der 30er Jahre verloren die Wahlen jedoch immer stärker den Charakter einer politischen Willensbekundung und wurden statt dessen zu einem Barometer politischer Loyalität und letztlich zu einem neuen sozialistischen "Ritus". Bei den Wahlen zum Obersten Sowjet der UdSSR am 12. Dezember 1937 betrug die Wahlbeteiligung dementsprechend 96,8%