1936. Die Situation der Frau in den 30er Jahren

Als soziales Thema wurde die "Befreiung der Frau" Gegenstand revolutionärer Propaganda, wobei insbesondere auf den Zugang zu Bildung und Beruf Wert gelegt wurde. Bereits unmittelbar nach der Revolution wurde die Gleichberechtigung der Frau gegenüber dem Mann gesetzlich verankert, die zivile Eheschließung eingeführt und auch die registrierte Ehe der nicht registrierten ("bürgerliche Ehe") gleichgestellt. Diese Veränderungen basierten nicht nur auf revolutionären Idealen, sondern sollten auch die bis dahin vorherrschende Rolle der orthodoxen Kirche in Ehe und Familie beseitigen. Ehescheidungen sowie Abtreibungen wurden juristisch stark vereinfacht.
In den 30er Jahren tritt in dieser Politik eine Wende ein. Die Bedeutung der Familie im sozialistischen Aufbau sollte maßgeblich gestärkt werden, außerdem wurde die enorme Bedeutung der Frau als bislang nicht ausreichend ausgeschöpftes, im Kontext des Ersten Fünfjahrplans jedoch unverzichtbares Arbeitskräftereservoir erkannt.
1928 waren 2,79 Mio. Frauen in der Volkswirtschaft tätig; sie stellten damit lediglich einen Anteil von 24 % an der gesamten Arbeitskraft. Bereits 12 Jahre später (1940) betrug dieser Anteil 39 %, d.h. es waren mehr als 13 Mio. Frauen in die Volkswirtschaft integriert.
Parallel zu diesem Prozeß vollzog sich eine markante Aufwertung der Frau als Arbeitskraft. Frauen wurden nun zu "Bestarbeiterinnen", zu gleichrangigen und besonders gefeierten Repräsentantinnen sozialistischer Aufbaumentalität erkoren. Die als Objekt politischer Medien umworbene, emanzipierte Frau, die selbständig und eigenverantwortlich handelte und besonders in den Industrialisierungs- und Kollektivierungswellen der frühen 30er Jahre als Prototyp eines neuen Frauenbildes präsentiert wurde, verblieb jedoch - gemessen an den realen sozialen Beziehungen - im Bereich ideologischer Fiktion. Frauen blieben, trotz des propagandistischen Kults, der um Einzelpersonen getrieben wurde, in untergeordneten Stellungen, Führungsebenen erreichten sie in der Regel nicht.
1936 wurde auch das bis dahin geltende Ehe- und Familienrecht einer Neuordnung unterzogen. Die Ehescheidung wurde damit wieder erschwert und die Abtreibung gesetzlich verboten. Bezeichnend ist, daß trotz der seit den 20er Jahren geführten Diskussionen um ein neues Frauenbild und auch der realpolitischen Integration von Frauen in den Produktionsprozeß die alte vorrevolutionäre Vorstellung über die Frauenrolle in der Mehrheit der Bevölkerung stabil blieb, die Frau damit eine Doppelbelastung zu tragen und die Bedürfnisse von Beruf und Familie in Einklang zu bringen hatte.