1935. Zentralisierung der sowjetischen Gesellschaft

Gegen Ende der 20er Jahre begann die persönliche Machtausübung Stalins, das Wesen des politischen Systems der UdSSR zu bestimmen.
Stalin stützte sich dabei auf zwei Organe des von ihm geschaffenen und unmittelbar ihm unterstehenden Verwaltungsapparats - den zentralen Parteiapparat und die Organe der Staatssicherheit (OGPU - NKVD - KGB). Die Räte (Sowjets) aller Ebenen - vom Obersten Sowjet bis zum Gebiets- und Dorfsowjet - dienten nur als Fassade, als Legitimation scheindemokratischer Verhältnisse.
Jede Person wurde auf die eine oder andere Weise vom System der ideologisch bestimmten und durch die Partei gelenkten Organisationen erfaßt, von der Kommunistischen Partei (etwa 2 Mio. Menschen), den Sowjets (3,6 Millionen Deputierte und Aktivisten), vom Jugendverband Komsomol (1938: 5 Mio. Menschen), von der Pionier-Bewegung oder auch den Gewerkschaften (1940: 27 Mio Menschen).
1932 wurden alle literarischen und künstlerischen Vereinigungen des Landes aufgelöst. An ihre Stelle traten staatlich gelenkte Organisationen, sogenannte "schöpferische Vereinigungen", in denen Literaten, Künstler und Komponisten zusammengefaßt und damit der ideologischen Kontrolle unterstellt wurden. All diese Organisationen dienten, nach einem Ausspruch Lenins, als "Transmissionsriemen" der Politik der führenden Partei.
Indem diese ihren Einfluß zunehmend vergrößerte und ihre Komitees in allen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens einrichtete, eignete sich die Partei immer mehr staatliche Funktionen an und verlor dabei zunehmend ihren Charakter als politische Organisation.
Gesellschaftliche Selbstorganisation hatte nahezu aufgehört zu existieren. Sowjetische Bürger hatten nunmehr nur noch das Recht, Einrichtungen beizutreten, die durch den Staat bzw. die Partei selbst ins Leben gerufen worden waren. Außerdem war ein Beitritt in der Regel nicht allein von der betreffenden Person abhängig; über eine Aufnahme entschied ein wiederum durch die Partei bestimmtes Gremium, was dazu führte, daß jedwede Form gesellschaftlicher Aktivität gleichzeitig einen besonderen sozialen Status und eine entsprechende Verpflichtung mit sich brachte, die Einbindung in dieses System daher nicht nur Kontrolle, sondern auch Privileg bedeutete.