1918. Schaffung erster Strukturen des Sowjetstaates (RSFSR)

Ein erster Entwurf für eine sowjetrussische Verfassung lag bereits Anfang Juli 1918 vor, endgültig verabschiedet wurde sie jedoch erst am 19. Juli 1918. Die Verfassung sah die Umwandlung Rußlands in eine Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (RSFSR) vor. Regionen mit einem hohen Anteil nicht-russischer Bevölkerungsgruppen wurden in autonome Sowjetrepubliken bzw. in die nächst kleinere territoriale Einheit, in autonome Gebiete, umgewandelt.
Der Nachteil dieser neuen Gliederung bestand allerdings darin, daß die Völkerschaften, nach denen autonome Republiken und Gebiete benannt waren, in einigen Fällen gegenüber der Gesamtbevölkerung die Minderheit bildeten. Des weiteren bestand die laut Verfassung garantierte Autonomie nur theoretisch. Zwar waren die formellen Leitungsfunktionen, die vor allem auch repräsentative Bedeutung hatten, mit Vertretern der entsprechenden Nationalitäten besetzt; in den staatlichen Organen der Autonomen Republiken und Gebiete waren jedoch vor allem russische Funktionsträger konzentriert, die aus der Zentrale entsandt worden waren und über die Einhaltung der durch Moskau und die Partei vorgegebenen Linie zu wachen hatten.
Parallel zum Aufbau der Staatsstrukturen vollzog sich die Schaffung der 'Nomenklatura', eines gigantischen, alle zentralen und wichtigen regionalen Leitungsfunktionen umfassenden Stellenplansystems. Spätestens ab Mitte der 20er Jahre sollte die Personalpolitik, d.h. die konkrete Besetzung dieser Stellen, von Moskau aus erfolgen und damit der Allgemeinen Abteilung des Zentralkomitees der Partei, die diese Nomenklatur verwaltete, eine ungeahnte Machtfülle verschaffen, derer sich der Generalsekretär der Partei, Stalin, vor allem beim Ausbau seiner persönlichen Macht und bei der Ausgrenzung unliebsamer Konkurrenten bediente.