1918. Erste Dekrete der Sowjetmacht

Die ersten gesetzgeberischen Akte der neuen Sowjetmacht betrafen zentrale innen- und außenpolitische Fragen.
Im "Dekret über den Boden", erlassen in der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober, wurde das Eigentumsrecht der Gutsbesitzer, Klöster und Kirchen aufgehoben und eine Übergabe aller Ländereien samt Inventar an die dörflichen Agrarkomitees und an die Kreisbauernräte verfügt. Das Dekret basierte auf einer Vorlage des 1. Allrussischen Kongresses der Bauerndeputierten 1917, das aus 242 regionalen Vorlagen von den Delegierten erstellt worden war.
Das zweite, unmittelbar nach der Oktoberrevolution erlassene Dekret, das "Dekret über den Frieden", wandte sich mit der Forderung eines sofortigen Friedensschlusses "ohne Annexionen und Kontributionen" (Lenin) an alle am Ersten Weltkrieg beteiligten Staaten sowie an die internationale Arbeiterschaft, die aufgefordert wurde, sich solidarisch an den Friedensbemühungen zu beteiligen.
In diesem Dekret wurde zugleich die Grundlage für die weitere Politik gelegt: allen Nationen wurde das Recht auf Freiheit von staatlicher Fremdherrschaft zugesprochen. Während der Friedensverhandlungen mit Deutschland in Brest-Litovsk diente dieser Grundsatz insbesondere dazu, die Legitimität der während der deutschen Besatzung in Litauen, Polen und Kurland enstandenen Nationalregierungen zu bestreiten.